ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Andreas Kistler GmbH

Zelte und Mietmobiliar unterstehen den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere solche, die in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Alle Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

  1. Unsere Offerten sind freibleibend. Als definitive Auftragserteilung gilt die Auftragsbestätigung. Bis dahin behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor.
  2. Beim Rücktritt vom Auftrag, unabhängig vom Grund, werden für unsere Aufwendungen und den Vermietungsausfall folgende Ansätze in Rechnung gestellt:
    bis 12 Monate vor Auftragsbeginn 20 % der Auftragssumme
    bis 6 Monate vor Auftragsbeginn 40 % der Auftragssumme
    bis 3 Monate vor Auftragsbeginn 50 % der Auftragssumme
    weniger als 2 Monat vor Auftragsbeginn 75 % der Auftragssumme
    Die Mietpreise verstehen sich für ein Wochenende (Donnerstag bis Montag). Restmiete und Regiearbeiten sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
  3. Das von uns gelieferte Material bleibt unser Eigentum, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden, es darf nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zu einem anderen Zweck verwendet, untervermietet oder umgestellt werden
  4. Das Anbringen von Reklameklebern oder sonstigen Klebern an unseren Zelten, Bar, Tischen und Inventar ist untersagt. Reinigung oder Beschädigung aus Nichtbeachtung wird separat verrechnet, CHF 75.– pro Stunde.
    In den Mietzelten darf weder grilliert noch gekocht oder anderweitige offene Feuer gemacht werden, ausser in den vom Vermieter bestimmten Zelten oder Anbauten. Reinigung wird separat verrechnet.
  5. Je nach Bodenbeschaffenheit und Gelände oder durch das Fehlen, Zuspätkommen oder die Unfähigkeit der Hilfskräfte kann der Arbeitsaufwand von der aufgeführten Stundenzahl abweichen. Mehraufwand wird mit CHF 75.– pro Stunde verrechnet. Die Zufahrt und der Bauplatz sind vorher zu räumen und nachher wiederherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen an uns nicht vorher bekannten Leitungen usw. Löcher von Ankereisen sind durch den Mieter zu schliessen.
    Grundsätzlich liefern wir vor das Gebäude. Lieferungen zum Festplatz ab Fahrzeug können bei grösserer Distanz (mehr als 10 bis 15 m) verrechnet werden.
  6. Bei Sturm oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen muss das Zelt geräumt werden. Andreas Kistler GmbH kann nicht für den Ausfall belangt werden. Die gesamte Infrastruktur untersteht während der Mietdauer der Aufsicht und Sorgfaltspflicht des Mieters. Alle Zelte müssen bei Starkwind komplett geschlossen werden
    Die Zelte sind nicht für Schneelast konzipiert. Die Zelte müssen im Winter vom Mieter ausreichend beheizt werden.
  7. Das Mietmaterial ist nicht gegen Diebstahl, Beschädigungen durch den Mieter oder durch Dritte (Vandalismus), versichert. Versicherungen, z.B. Diebstahl oder Vandalismus, gehen zu Lasten des Mieters. Je nach Bauplatz müssen die Mietobjekte vom Aufbau bis zum Abbau bewacht werden. Die Kosten für diesen Aufwand hat der Mieter zu tragen.
  8. Feuerpolizeiliche Abklärungen und Bestimmungen am Ort des Anlasses sind Sache des Mieters. Ebenso ist der Mieter vollumfänglich für Bewilligungen aller Art für den Anlass verantwortlich. Die kantonalen feuerpolizeilichen Weisungen, insbesondere für Dekoration, Gasheizung usw. sind unbedingt zu beachten. Weisungsblätter sind bei den zuständigen Stellen erhältlich.
  9. Bei Beschädigung infolge unsachgemässer Handhabung und/oder bei den aufgeführten Schäden verrechnen wir den Neupreis abzüglich 20% Minderwert für gebrauchtes Material.
  10. Wir bemühen uns den Auftrag fach- und termingerecht auszuführen. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Brandschaden am Vertragsgut oder Unfall der Transportfahrzeuge kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Unsere Leistungen sind haftpflichtversichert. Unsere Zelte sind gegen Elementarschäden und Feuer versichert.
    Nicht versichert ist: Drittpersoneneigentum, betriebsfremde Fahrzeuge, Wirtschaftsinventar, Bühnenrequisiten, Musikinstrumente und Elektronik, sowie alle Installationen, die nicht durch uns ausgeführt sind.

Reichenburg, Mai 2022